Grunderwerbsteuer ab 01.01.2013

Diese Steuer wird nach Kaufwert gestaffelt:

  • Die ersten 400.000 € vom Kaufpreis werden mit 8% versteuert

  • Zwischen 400.000,01 € und 600.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer 9%

  • Ab 600.000,01 wird bis 1 mio. mit einem Steuersatz von 10% besteuert.

  • Jeder weitere Euro ab 1 mio. wird mit 11% berechnet.

Beispielrechnung:

Kaufpreis 700.000 €

Bis 400.000 € Steuerlast: 32.000 € (8 % auf 400.000), für den Betrag zwischen 400.000,01 und 600.000 € fällt eine Steuerlast von 18.000 € an (9% auf 200.000 €), für den Betrag ab 600.000 € fällt eine Steuerlast von 10.000 € an (10% auf 100.000 €). Gesamt-Grunderwerbsteuer: 60.000 €. Dieses entspricht bei 700.000 € Kaufpreis, einem Mittelwert von 8.57% .

Die neuen Steuersätze beim Kauf von Mallorca Immobilien gelten für notarielle Beurkundungen ab 01. Januar 2013.

Von dieser Regelung nicht betroffen ist die Steuer, die beim erstmaligen Verkauf einer Neubau-Immobilie fällig ist. In diesem Fall wird ja keine Grunderwerbsteuer, sondern die geringere Mehrwertsteuer (IVA) erhoben. Diese beträgt 10%. 

 

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